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Ausschluss und Gründe sind dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Ausschluss kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde, die schriftlich zu begründen ist, erhoben werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Über die Beschwerde entscheidet der Verbandsvorsitzende. Er soll vor seinem Beschluss den Auszuschließenden und einen Vertreter des Vereinsvorstandes hören.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Unmittelbar nach Beendigung des Geschäftsjahres hat eine Kassenprüfung durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer zu erfolgen.
Zuständig für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Verein und den Mitgliedern ist das Amtsgericht Gronau, bei dem der Verein im Vereinsregister eingetragen ist.
Gronau und Epe e.V., den 30. März 2008
Auf dieser Seite finden Sie einige praktische Formulare, die Sie als .pdf herunterladen können. |
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Der Verein ist mit rund 300 Mitgliedern einer der größeren im Landesverband Haus & Grund Westfalen. |
Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund ist föderal aufgebaut: Dem Zentralverband in Berlin sind 22 Landesverbände mit... |
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